KFZ-Kennzeichenausgabe / ECE-Homologation

Völlig unbelastet

Schnelle Lieferung

Maßanfertigung

Auch Marlog Car Handling hat sich nun auf den Bereich der ECE-Homologationen und Kennzeichenausgaben für Fahrzeuge von außerhalb der EU spezialisiert. Wir verfügen über ein breites Netzwerk, umfangreiches Know-how und langjährige Erfahrung im Bereich des Autoimports. Damit bieten wir für fast jedes Fahrzeug die passende Lösung.

Darüber hinaus verfügen wir über eine komplett und modern ausgestattete Werkstatt, so dass wir alle notwendigen Einrichtungen unter eigenem Dach haben. Sowohl für die technische Vorbereitung von Fahrzeugen als auch für die Durchführung verschiedener Inspektionen. So finden in unserem Logistikzentrum beispielsweise jede Woche RDW- und TÜV-Prüfungen statt.

Zu unserem Leistungsangebot gehören unter anderem:

  • Europäische Typgenehmigung / Deutsche Zulassungsbescheinigung
  • Oldtimer-Inspektionen
  • Import von Übersiedlungsgut
  • Fahrzeugmodifikationen
  • Reparaturen / Hauptuntersuchung
  • Anmeldung zur Festsetzung der Zulassungssteuer (einschl. Kursliste und Wertbestimmungen)

Der RDW ist eine niederländische Zulassungsbehörde für Fahrzeuge, die dem Ministerium für Infrastruktur und Umwelt nachgeordnet ist. Wenn Sie für ein im Ausland erworbenes Fahrzeug die niederländische Zulassung beantragen möchten, müssen Sie das Fahrzeug vom RDW prüfen lassen. Dabei prüft der RDW-Inspektor, ob das Fahrzeug für den Straßenverkehr in den Niederlanden zugelassen werden kann. Daneben werden die Daten für die Erhebung der Zulassungssteuer festgestellt.

Nachdem das Fahrzeug von Marlog Car Handling beim Zoll angemeldet wurde, muss die Zulassung beantragt und die Besteuerung abgewickelt werden. Nach Zahlung der Zulassungssteuer erhalten Sie vom RDW die niederländische Zulassungsbescheinigung. Für die Prüfung des Fahrzeugs werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Ausländische Zulassungsbescheinigung
  • Konformitätserklärung

Die Zulassungssteuer muss bei der Meldestelle der Zollbehörde abgerechnet werden. Bei der Abwicklung der Zulassungssteuer bei der Einfuhr sind die folgenden Aspekte relevant:

  • Das Fahrzeug
  • Zulassungssteuer-Anmeldeformular (Download von der Website der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung)
  • Herkunftsnachweis des Fahrzeugs (ausländische Zulassungsbescheinigung)
  • Das Einheitspapier

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des RDW. Es ist auch möglich, damit www.importautos.nl zu beauftragen. Die Fa. Importauto’s ist ein Unternehmen, das im Gewerbegebiet von Marlog Car Handling angesiedelt ist. Sie kann für die Fahrzeuge in Ihrem Auftrag die niederländische Zulassung beantragen und die Abwicklung der Zulassungssteuer für Sie übernehmen.

Benötigen Sie Hilfe beim Import eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs?

Marlog Car Handling hilft Ihnen gerne weiter!

Bitte rufen Sie uns an, senden Sie uns eine E-Mail oder füllen Sie ein Angebotsformular

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Steuerbefreiung

Bevor ein Kunde eine Befreiung von Einfuhrabgaben beantragen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Umzug erfolgt von außerhalb der Europäischen Union in die Niederlande
  • Der gewöhnliche Wohnsitz wird in die Europäische Union (Niederlande) verlegt
  • Die betreffende Person muss zuvor mindestens 12 Monate außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gelebt haben
  • Das Übersiedlungsgut/Fahrzeug muss sich seit mindestens sechs Monaten im Besitz des Kunden befinden und in Gebrauch gewesen sein
  • Der Kunde kann die Anmeldung noch bis zu 12 Monate nach der Ankunft in den Niederlanden abgeben lassen
  • Die Anmeldung gilt nicht für die folgenden Übersiedlungsgüter: Alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren und nicht tragbare Materialien für gewerbliche Zwecke.

Für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Reisepasses/Personalausweises
  • Kopie der Zulassung
  • Kopie der Rechnung
  • Kopie der Registrierung im zentralen Melderegister der Gemeinde in den Niederlanden.
  • Für die Anmeldung von persönlichem Hausrat werden die folgenden Unterlagen benötigt:
  • Kopie des Reisepasses/Personalausweises
  • Eine unterschriebene Inventarliste der Güter
  • Eine Kopie der Rechnung oder der Wertbestimmung der Güter
  • Kopie der Registrierung im zentralen Melderegister der Gemeinde in den Niederlanden.
  • Kunden aus Deutschland und Belgien müssen dies im eigenen Land beantragen. Dies ist bei dem für sie zuständigen Finanzamt möglich.

Liegt keine Arbeitgebererklärung oder Arbeitserlaubnis vor, genügt eine Registrierung im zentralen Melderegister oder der Kauf- bzw. Mietvertrag der Wohnung.

Was wir sonst noch für Sie tun können

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Seetüchtig verpacken

Marlog Car Handling kann Ihr Fahrzeug jetzt auch in Schrumpffolie verpacken.

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Versicherung

Leider können immer wieder Situationen auftreten, auf die niemand Einfluss hat. Dabei ließe sich beispielsweise an Schiffe in schwerem Wetter denken. Kosten: 2 % des Anschaffungspreises des Fahrzeugs

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