Wir können Ihre BPM berechnen.
Völlig unbelastet
Schnelle Lieferung
Maßanfertigung
Änderung der Einfuhrzölle für Motorräder – Boote unter 30 Jahren
Eine Änderung der zollrechtlichen Vorschriften der EU in Bezug auf Einfuhrzölle.
https://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4083_en.htm
Diese Maßnahmen beziehen sich auf Ihre Motorräder. Der Einfuhrzollsatz wurde von 6 % auf 31 % erhöht. Seit Freitag, den 22. Juni 2018, werden die aufgeführten Artikel mit diesem höheren Einfuhrzollsatz besteuert. Dieser erhöhte Satz bleibt bis zur Aufhebung der US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse in Kraft!
Die Änderung bezieht sich auf Waren MIT URSPRUNG in den Vereinigten Staaten, nicht auf Motorräder/Boote, die aus den Vereinigten Staaten kommen. Die Zusatzzölle werden auch für Motorräder/Boote erhoben, die aus Drittländern versandt werden, aber US-amerikanischen Ursprungs sind. Wenn der Ursprung nicht nachgewiesen werden kann und das Motorrad/Boot aus den Vereinigten Staaten stammt, sind die Vereinigten Staaten in der Einfuhranmeldung auch das Ursprungsland.
Es handelt sich um einen Zusatzzoll von 25 %, d. h.
Bitte rufen Sie uns an, senden Sie uns eine E-Mail oder füllen Sie ein Angebotsformular
Leider können immer wieder Situationen auftreten, auf die niemand Einfluss hat. Dabei ließe sich beispielsweise an Schiffe in schwerem Wetter denken. Kosten: 2 % des Anschaffungspreises des Fahrzeugs
Mehr InformationenMarlog Car Handling kann Ihr Fahrzeug jetzt auch in Schrumpffolie verpacken.
Mehr Informationen