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Änderung der Einfuhrzölle für Motorräder – Boote unter 30 Jahren
Eine Änderung der zollrechtlichen Vorschriften der EU in Bezug auf Einfuhrzölle.
https://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4083_en.htm

Diese Maßnahmen beziehen sich auf Ihre Motorräder.  Der Einfuhrzollsatz wurde von 6 % auf 31 % erhöht. Seit Freitag, den 22. Juni 2018, werden die aufgeführten Artikel mit diesem höheren Einfuhrzollsatz besteuert. Dieser erhöhte Satz bleibt bis zur Aufhebung der US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse in Kraft!

Hierfür gelten die folgenden Regeln:

Die Änderung bezieht sich auf Waren MIT URSPRUNG in den Vereinigten Staaten, nicht auf Motorräder/Boote, die aus den Vereinigten Staaten kommen. Die Zusatzzölle werden auch für Motorräder/Boote erhoben, die aus Drittländern versandt werden, aber US-amerikanischen Ursprungs sind. Wenn der Ursprung nicht nachgewiesen werden kann und das Motorrad/Boot aus den Vereinigten Staaten stammt, sind die Vereinigten Staaten in der Einfuhranmeldung auch das Ursprungsland.

Es handelt sich um einen Zusatzzoll von 25 %, d. h.

  • 6 % Einfuhrzoll auf den Zollwert
  • 25 % Zusatzzoll auf den Zollwert
  • 21 % Mehrwertsteuer auf den Einfuhrzoll, Zusatzzoll und Zollwert

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